Werner Post • 16. Oktober 2024
Barrierefreiheit im Internet: Was das neue Gesetz 2025 für Unternehmen bedeutet

Ab 2025 wird es ernst: Mit der neuen Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSG) in Deutschland und der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) tritt ein Gesetz in Kraft, das alle Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und somit die digitale Inklusion zu fördern. Aber was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen und welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen?

Warum Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen problemlos auf eine Webseite zugreifen und sie nutzen können. Dazu gehören nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch ältere Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen. In der digitalen Welt spielt Barrierefreiheit eine immer wichtigere Rolle – sie ermöglicht nicht nur mehr Teilhabe, sondern stärkt auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen und steigert Ihre Reichweite.

Die neuen Vorgaben im Überblick


Das neue Gesetz, das auf der Grundlage des § 12a BFSG und der EU-Richtlinie 2019/882 erlassen wurde, sieht vor, dass alle öffentlichen Stellen und private Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro ihre Webseiten barrierefrei gestalten müssen.Diese Anforderungen umfassen unter anderem:

  • Alternativtexte für Bilder: Damit Screenreader die Inhalte für sehbeeinträchtigte Nutzer vorlesen können.

  • Untertitel für Videos: Für hörbeeinträchtigte Nutzer müssen Videos mit Untertiteln versehen sein.

  • Klare Struktur: Die Seite sollte logisch und leicht navigierbar sein, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht überfordert werden.

  • Kontrast und Schriftgröße: Texte müssen gut lesbar sein, was durch hohe Kontraste und anpassbare Schriftgrößen gewährleistet wird.


Für Online-Shops oder Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro gelten die Vorgaben zur Barrierefreiheit im Rahmen des neuen Gesetzes nicht zwingend. Das bedeutet, dass diese Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihre Webseiten oder mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.


Aber: Warum auch kleinere Unternehmen von Barrierefreiheit profitieren können, lesen Sie in unserem nächsten Artikel.


Wie können Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten?


  1. Audit Ihrer Webseite: Der erste Schritt ist eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Webseite. Es gibt verschiedene Tools, die Ihnen zeigen, welche Bereiche verbessert werden müssen.

  2. Inhalte optimieren: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder mit Alternativtexten versehen sind und die Struktur der Webseite für Screenreader gut lesbar ist.

  3. Tests durchführen: Beziehen Sie Menschen mit Behinderungen in die Tests Ihrer Webseite ein, um echtes Feedback zur Nutzung zu erhalten.

  4. Fortlaufende Wartung: Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Updates und Anpassungen sorgen dafür, dass Ihre Seite den neuesten Standards entspricht.


Was passiert bei Nichtbeachtung?


Unternehmen, die die neuen Vorgaben gemäß § 14 BFSG nicht umsetzen, drohen empfindliche Strafen. Zudem kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Betroffenen kommen, die ihre Teilhabe im Netz eingeschränkt sehen. Barrierefreiheit ist also nicht nur ein Zeichen von sozialer Verantwortung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil.


Fazit


Das kommende Jahr bringt neue Anforderungen an die digitale Infrastruktur. Unternehmen, die frühzeitig in die Barrierefreiheit investieren, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern gewinnen auch an Reputation und Reichweite. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Webseite für alle zugänglich zu machen – denn Inklusion im Netz ist ein Schritt in eine barrierefreie Zukunft.


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von Werner Post 1. Oktober 2024
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